Unser Prüfservice für Industrietore und Automatiktüren

Toranlagen und Automatiktüren, die nicht richtig funktionieren verursachen Ärger und Kosten. Mitunter stellen sie eine große Unfall- oder Einbruchsgefahr dar und stören den reibungslosen Betriebsablauf Ihres Unternehmens. Zudem sind die Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet die Tore und Türen regelmäßig, bei Betriebsstätten einmal im Jahr, von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.

Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Prüfservice an, der sich nach den gesetzlichen Anforderungen richtet. Dabei erhalten Sie Prüfung, Wartung, Reparatur und Instandsetzung aus einer Hand. Sie haben somit nur einen Ansprechpartner, das spart Zeit und Geld.

Unsere Leistungen

  • Kostenlose Zustandsanalyse der Toranlage
  • UVV-Prüfung, Wartung und Reparaturen nach ASR A 1.7.
  • Schließkraftmessung gemäß DIN EN 12445 und 12453
  • Sicherheitstechnische Überprüfung
  • Reparaturen bestehender Tore
  • Lieferung und Einbau neuer Türen und Tore
  • Modernisierung
  • Auf Wunsch: Anlagenprüfung nach den Vorschriften der BGV A3 (elektr. Betriebsmittel)
  • Beratung von Betreibern, Planern und Architekten

Service für folgende Tür- und Toranlagen

  • Sektionaltore
  • Rolltore
  • Automatiktüren
  • Fluchttüren

UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN (UVV)

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für die Betreiber verbindliche Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Der Betreiber ist verpflichtet, dass alle Industrietore (Arbeits- und Betriebsmittel) in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen (UVV-Prüfung) und durch einen Sachverständigen alle vier Jahre geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbuch einzutragen, das jedem Industrietor beiliegt.

ARBEITSSTÄTTENREGEL (ASR)

Die Arbeitsstättenregel (ASR) konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 sowie insbesondere in den Punkten 1.7 und 2.3 Abs. 2 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

SCHLIESSKRAFTMESSUNG GEMÄSS DIN EN 12445 UND 12453

  • Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
  • Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. (…)

BETREIBERVERANTWORTUNG - PRÜFPFLICHT

Technische Arbeits- und Betriebsmittel dürfen Ohne gültige UVV-Prüfung-Prüfung sowie Sachverständigenprüfung nicht weiter betrieben werden. Ohne gültige UVV-Prüfung verliert der Betreiber im Schadensfall jeden weiteren Versicherungsschutz! Der Betreiber muss die geforderten Prüfung anhand eines Prüfbuches nachweisen.

Tipp zur Instandhaltung

Regelmäßig überprüfte Toranlagen sind weniger verschleißanfällig und haben dadurch eine weitaus längere Lebenszeit. Werden kleine Unregelmäßigkeiten rechtzeitig entdeckt und behoben, lassen sich große und teure Reparaturen oder Ausfallzeiten verhindern.

Natürlich erstellen wir zuerst eine kostenlose Zustandsanalyse, um ein verbindliches Angebot erstellen zu können.