Fluchttürentriegelungen - Feststellanlagen
Fluchttüren sind Türen, die sich auf dem Rettungs- oder Fluchtweg befinden, und immer, außer im Notfall, verschlossen sein müssen. Im Notfall müssen sich die Fluchttüren, um die Flucht auf dem Rettungsweg zu ermöglichen, leicht und ohne weitere Hilfsmittel in Fluchtrichtung öffnen lassen. Fluchttüren dürfen nicht blockiert, verkeilt oder verstellt werden. Sie können mit einem mechanischen oder einem elektrisch gesteuerten Notausgangsverschluss (angeschlossen an Fluchttürterminal) ausgerüstet sein.
Elektrisch gesteuerter Notausgangsverschluss (Notausgangssystem)
Der elektrisch gesteuerte Notausgangsverschluss besteht aus der elektrisch gesteuerten Entriegelung der Fluchttür, einer Nottaste und einer Steuereinheit (Terminal). Bei Betätigung der Nottaste wird eine Rückmeldung an die Meldezentrale gegeben, worauf die angeschlossene Fluchttür freigegeben wird und geöffnet werden kann. Bei öffentlichen Gebäuden kann eine Absicherung des Notausgangs nach außen nötigt sein, um das unbemerkte Verlassen des Gebäudes einer nicht kontrollierten Person durch den Notausgang zu vermeiden. Hierfür eignen sich Fluchttüren, die mit einem gesteuerten Notausgangsverschluss ausgestattete sind
Mechanischer Notausgangsverschluss
Die Notausgangstür wird mit einem Sperrelement gesichert. Der Mechanismus soll im Notfall durch einen einzigen Handgriff bzw. Betätigen des Türdrückers die Entriegelung des Fluchttürverschlusses gewährleisten. Dieser Mechanismus ist für Gebäude geeignet in denen aller Wahrscheinlichkeit nach in einer Gefahrensituation keine Panik ausbrechen wird.
Unsere Leistungen
- Verkauf und Montage von Fluchttüren mit Prüfung und Abnahme
- Kostenlose Zustandsanalyse von bestehenden Fluchttüren
- Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und Wartung der elektrischen Notausgangsverschlüsse an Fluchttüren
- Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und Wartung der mechanischen Notausgangsverschlüsse an Fluchttüren
- Schließkraftmessung gemäß DIN EN 12445 und 12453
- UVV-Prüfung, Wartung und Reparaturen nach ASR A 1.7.
- Reparaturen bestehender Türen nach den gesetzlichen Vorgaben
- Auf Wunsch: Anlagenprüfung nach den Vorschriften der BGV A3 (elektr. Betriebsmittel)
- Beratung von Betreibern, Planern und Architekten
Service für folgende Tür- und Toranlagen
- Sektionaltore
- Rolltore
- Automatiktüren
- Fluchttüren